
educcare
Pädagogische Ergänzungskraft
Sie möchten als pädagogische Ergänzungskraft bei educcare arbeiten? Wir sind Träger von mittlerweile knapp 50 bilingualen Kindertagesstätten an vielen Standorten in Deutschland. In unseren Kitas werden neben pädagogischen Fachkräften mit staatlich anerkannter Ausbildung oder Studienabschluss auch pädagogische Ergänzungskräfte zur Betreuung und Pflege der Kinder eingesetzt.
Erfahren Sie hier, wie Sie sich bewerben, welche Qualifikationen Sie benötigen und welche Aufgaben Sie als pädagogische Ergänzungskraft erwarten.
Bewerbung als pädagogische Ergänzungskraft und Kinderpflegerin bei educcare
Bitte bewerben Sie sich über das entsprechende Stellenangebot. Alternativ nehmen wir auch Ihre Bewerbung per Mail (bewerbung@educcare.de) oder per Post entgegen:
educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH,
Alexandra Engler
Alter Markt 36-42
50667 Köln
Damit wir Ihre Bewerbung zuordnen und intern weiterleiten können, beantworten Sie uns bitte in Ihrer Bewerbung folgende Fragen:
- Wann können Sie frühestmöglich starten?
- Bewerben Sie sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle?
- Welchen Einsatzbereich bevorzugen Sie: Kita oder Krippe?
- Wie lautet die Referenznummer der Stellenanzeige (siehe rechts in der jeweiligen Stellenanzeige)?
- Was sind Ihre Interessen und/ bzw. Ihre Schwerpunktthemen?
- Warum möchten Sie bei educcare arbeiten?
Arbeiten als pädagogische Ergänzungskraft
Welche Aufgaben haben pädagogische Ergänzungskräfte?
Wer als pädagogische Ergänzungskraft bei educcare arbeitet, trägt Mitverantwortung zur Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder anhand unserer Bildungskonzeption und der Immersionsmethode (englischsprachiges pädagogisches Personal). Dazu gehört auch die selbstständige Planung, Koordination und Umsetzung der Tagesstruktur sowie individueller Angebote je nach Entwicklungsstand des Kindes.
Zu den Aufgaben einer pädagogischen Ergänzungskraft gehören auch:
- Eingewöhnung nach dem educcare Eingewöhnungskonzept
- pflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten
- Dokumentation der individuellen Entwicklung im Rahmen der educcare Beobachtung und Dokumentation
- Elterngespräche
Aufgaben: Was macht eine Kinderpflegerin?
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger üben einen vielseitigen Beruf aus. Wer als Kinderpfleger*in bei educcare arbeitet, trägt vornehmlich Mitverantwortung zur Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder anhand unserer Bildungskonzeption und der Immersionsmethode (englischsprachiges pädagogisches Personal). Dazu gehört auch eine selbstständige Planung, Koordination und Umsetzung des Tagesablaufs sowie individueller Angebote je nach Entwicklungsstand des Kindes.
Zu den Aufgaben eines Kinderpflegers gehören auch:
- Eingewöhnung nach dem educcare Eingewöhnungskonzept
- pflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten
- Dokumentation der individuellen Entwicklung im Rahmen der educcare Beobachtung und Dokumentation
- Elterngespräche
Was darf eine Kinderpflegerin nicht?
Eine Kinderpflegerin bzw. ein Kinderpfleger darf eine Kita-Gruppe nicht alleine leiten und übernimmt auch keine anderweitigen leitenden Aufgaben, wie zum Beispiel Personalführung oder Verwaltung der Kita als Betrieb.
Was macht eine Sozialassistentin in Kitas?
Sozialassistentinnen bzw. Sozialassistenten übernehmen dieselben Aufgaben wie andere pädagogische Ergänzungskräfte. Sie helfen nicht nur beim alltäglichen Leben in der Kita, sondern tragen Mitverantwortung zur Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder anhand unserer Bildungskonzeption und der Immersionsmethode (englischsprachiges pädagogisches Personal). Dazu gehört auch die selbstständige Planung, Koordination und Umsetzung des Tagesablaufs sowie individueller Angebote je nach Entwicklungsstand des Kindes.
Zu den Aufgaben eines Sozialassistenten gehören auch:
- Eingewöhnung nach dem educcare Eingewöhnungskonzept
- pflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten
- Dokumentation der individuellen Entwicklung im Rahmen der educcare Beobachtung und Dokumentation
- Elterngespräche
Von der pädagogischen Ergänzungskraft zur Fachkraft: Welche Möglichkeit gibt es als Kinderpflegerin Erzieherin zu werden?
Es gibt einige Möglichkeiten, sich als pädagogische Ergänzungskraft (z. B. Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialassistentin/Sozialassistent) zur Fachkraft (Erzieherin/Erzieher) oder zur Kita Leitung weiterzubilden: Zunächst einmal können Sie nach Ihrer Ausbildung als Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger eine klassische Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beginnen. Hierfür eignet sich besonders die PiA Ausbildung in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen oder die OptiPrax Ausbildung in Bayern, welche von Beginn an vergütet sind. Die reguläre Erzieher-Ausbildung kann mittlerweile auch in Teilzeit absolviert werden und bietet sich daher auch zur Weiterqualifizierung von Kinderpfleger*innen an. Weitere individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten als Fachkraft gibt es z. B. in Bayern durch eine Externenprüfung.
Auch mit einem entsprechenden Studiengang können Sie sich als Fachkraft qualifizieren. Hierzu bieten sich unter anderem folgende Bachelor-Studiengänge an:
- B.A. Frühe Kindheit
- B.A. Sozialpädagogik
- B.A. Soziale Arbeit
- B.A. Elementarpädagogik
- B.A. Erziehungswissenschaften
- B.A. Kindheitspädagogik
Wer sich alternativ innerhalb des Berufsbildes der Kinderpflege fachlich fortbilden möchte, kann an Lehrgängen zu verschiedenen Teilbereichen teilnehmen: Sprachförderung, Musikpädagogik, Bewegungserziehung sowie integrative oder kreative Elementarerziehung.
Kann man auch ohne Ausbildung in Kitas arbeiten?
Nein, leider ist es nicht möglich, ohne Ausbildung als pädagogische Ergänzungskraft oder Fachkraft in educcare Kitas zu arbeiten. Da wir auf die Refinanzierung unserer Kita-Plätze durch Unternehmen und Kommunen bzw. Länder angewiesen sind, dürfen wir nur vollständig ausgebildete pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte einstellen.
Wenn ein entsprechendes Budget zur Verfügung steht, schreiben wir gelegentlich Stellen für studentische Aushilfen und Unterstützungskräfte aus. Hierbei handelt es sich um zusätzliches Personal, welches keine entsprechende Vorbildung mit der Befähigung zum Einsatz als Fach- oder Ergänzungskraft hat.
Praxisintegrierte Ausbildungen, Anerkennungspraktika, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Anpassungslehrgänge bei ausländischen Abschlüssen sind in unseren Kitas möglich.
Kann man als Quereinsteiger in Kitas arbeiten?
Es ist leider nicht möglich, in den educcare Kitas ohne vorherige Ausbildung zu arbeiten. Als Quereinsteiger ist beispielsweise eine Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher o. ä. notwendig. Die Voraussetzungen dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Teilweise kann die reguläre Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher um ein Jahr verkürzt werden, wenn bereits eine andere einschlägige Berufsausbildung vorliegt.
Je nach Bundesland und Ihrem beruflichen Hintergrund können Sie über die Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein – und damit finanzielle Unterstützung bei der Umschulung – erhalten. Auch in Teilzeit ist eine Umschulung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was verdient man als Kinderpflegerin und pädagogische Ergänzungskraft?
Das Gehalt für pädagogische Ergänzungskräfte richtet sich genau wie das Gehalt einer pädagogischen Fachkraft nach dem konkreten Abschluss sowie der Berufserfahrung der einzelnen Person. Die Struktur des Gehalts ist angelehnt an die aktuelle TVöD SuE-Entgelttabelle:
- S3 – Tätigkeit wird im Kindergartenbereich (3 – 6 Jahre) ausgeübt
- S4 – bei schwierigen Tätigkeiten (bei BMW immer S4) und bei einer Tätigkeit in der Krippe (0 – 3 Jahre) oder in altersgemischten Gruppen (0 – 6 Jahren)
- in NRW gibt es noch die „weiteren Fachkräfte“
Weitere Fachkräfte sind auf Fachkraftstunden anzurechnen und werden nach S4 vergütet – in unseren Verträgen bezeichnen wir sie als pädagogische Ergänzungskräfte
TVöD steht für „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Der TVöD gehört zu den Kollektivverträgen und ist ein bundesweit gültiges Tarifregelwerk, welches dem Schutz der Beschäftigten dient. Im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst gilt der TVöD SuE. Als freier Träger und nicht tarifgebundener Arbeitgeber hat educcare nicht exakt die gleichen Regelungen wie im Tarifvertrag. Das Gehalt von pädagogischen Ergänzungskräften orientiert sich jedoch am aktuellen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD SuE).
educcare gewährt zudem allen Mitarbeitenden 30 Tage bezahlten Urlaub plus 2 Regenerationstage (päd. Kräfte in Vollzeit) sowie einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder alternativ zu den Fahrtkosten.
Was ist eine pädagogische Ergänzungskraft?
Pädagogische Ergänzungskräfte sind meist Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Sie haben in der Regel eine mindestens zweijährige Ausbildung mit anschließendem praktischen Anerkennungsjahr. Die Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft, z. B. zur Erzieherin bzw. zum Erzieher, ist nebenberuflich möglich.
In manchen Bundesländern sind pädagogische Ergänzungskräfte auch Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer oder Absolvent*innen pädagogischer Studiengänge ohne einschlägige Berufserfahrung.
Weitere Bezeichnungen für pädagogische Ergänzungskräfte sind pädagogische Hilfskraft, pädagogische Zusatzkraft und Erziehungshelferin bzw. Erziehungshelfer. In einigen Bundesländern werden Ergänzungskräfte auch als “pädagogisches Personal mit Qualifikation zur Mitarbeit in einer Gruppe” bezeichnet.
Ist eine Tagesmutter eine pädagogische Ergänzungskraft?
Nein, eine Tagesmutter ist keine pädagogische Ergänzungskraft, da in der Regel keine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert wurde. Tagesmütter und Tagesväter legen stattdessen Qualifikationskurse ab. Um in einer Kita bei educcare zu arbeiten, reicht diese Qualifikation aktuell nicht aus.
Ist man als Kinderpflegerin eine pädagogische Ergänzungskraftkraft?
Ja, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind pädagogische Ergänzungskräfte mit entsprechender abgeschlossener Ausbildung. Kinderpfleger*innen arbeiten ausschließlich mit Kindern zusammen, meist im Alter von 0 bis 10 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderpflegerin und Erzieherin?
Die Ausbildungen zur Kinderpflegerin und zur Erzieherin sind unterschiedlich. Es sind zwei verschiedene Bildungsgänge mit anderen Schwerpunkten und Vertiefungen.
Für die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger reicht ein Hauptschulabschluss aus; für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher wird mindestens ein Mittlerer Bildungsabschluss benötigt. Außerdem ist die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger kürzer als die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin. Es ist aber möglich, sich als Kinderpflegerin/Kinderpfleger zur Erzieherin/Erzieher oder zur Kita-Leitung weiterzubilden.
Ist eine Sozialassistentin eine pädagogische Ergänzungskraft?
Ja, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sind in den meisten Bundesländern (außer in Hessen) pädagogische Ergänzungskräfte. Sozialassistent*innen ist es möglich, neben der Arbeit mit Kindern, auch kranke oder behinderte Erwachsene zu betreuen.
Wo werden Sozialassistenten eingesetzt?
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten setzt man in Kitas, Kindergärten, aber auch in der Erwachsenenpflege ein. Dort arbeiten sie beispielsweise in Behinderteneinrichtungen, Pflege- und Wohnheimen.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderpflegerin und Sozialassistentin?
Große Unterschiede gibt es zwischen Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen nicht. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungen zu den beiden Berufen zwar verschieden und haben unterschiedliche Schwerpunkte, sie übernehmen bei educcare jedoch dieselben Aufgaben. Ein wichtiger Unterschied ist, dass Sozialassistentinnen bzw. Sozialassistenten auch kranke und behinderte Erwachsene betreuen dürfen.
Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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